Schiedsrichter - Gebühren

Strafen

1.

Jeder Schiedsrichter erhält pro Spiel eine Grundgebühr
alle Spiele auf Bezirksebene
Landesligen
Oberligen
Jugend-Oberligen
Senioren 2 + 3
Hess. Jugendmeisterschaften	

Euro  12,50

Euro  16,00

Euro  21,00

Euro  13,00

Euro  12,50

Euro  13,00

 
Bei verkürzter Spielzeit:
bis zu einer Spielzeit von 2 x 10 Minuten	1/2 Gebührensatz
bis zu einer Spielzeit von 2 x 15 Minuten	3/4 Gebührensatz

2.

Jeder Schiedsrichter erhält bei einer Abwesenheit von der Wohnung von mehr als 4 Stunden ein Zeitgeld von Euro 2,00 für jede weitere angebrochene Stunde Euro 0,50.

 

3.

Fahrkostenerstattung

a.

Bei der Benutzung der Bundesbahn die Rückfahrkarte 2. Klasse, über 50 km Zuschlag für D-Zug, eventuell Srtaßenbahn und/oder Omnibus.

b.

Bei Benutzung eines PKW ein KM-Geld von Euro 0,25, bei Anreise von zwei Schiedsrichtern in einem PKW Euro 0,30.

 

 

4.

 

Gebühr, Zeitgeld und Fahrtkosten stehen dem Schiedsrichter auch dann zu, wenn ohne sein Verschulden ein Spiel, zu dem er einsatzbereit erschienen ist, ausfällt. Ist der Schiedsrichter zu zwei aufeinanderfolgenden Spielen angesetzt, und fällt das zweite Spiel aus, erhält er Spielgebühren und Zeitgeld nur für das erste Spiel. Wird nur das zweite Spiel durchgeführt, erhält der Schiedsrichter Gebühren und Zeitgeld für beide Spiele.

 

 


 

Auszug aus dem Stafenkatalog

Schirigebühren

Nichtantreten eines Schiedsrichters bzw. Antreten eines Schiedsrichters mit nicht ausreichender Lizenz.

überbezirklich Euro 50,00
Bezirksebene Senioren Euro 37,50
Bezirksebene Jugend Euro 25,00

 

Nichtantreten oder sonstige schuldhafte Verursachung eines Spielausfalles, sowie Spielverlegung ohne Genehnigung der Spielleitung und Verantwortlichkeit für ein Spielabbruch.

Seniorenmannschaft Euro 50,00
Jugendmannschaft Euro 20,00

Unvorschriftsmäßige Schiedsrichterkleidung		Euro 12,50
Fehlerhafte kontrolle der Teilnehmerausweise	Euro 10,00