1.
Jeder Schiedsrichter erhält pro Spiel eine Grundgebühr
alle Spiele auf Bezirksebene Landesligen Oberligen Jugend-Oberligen Senioren 2 + 3 Hess. Jugendmeisterschaften |
Euro 12,50 Euro 16,00 Euro 21,00 Euro 13,00 Euro 12,50 Euro 13,00 |
Bei verkürzter Spielzeit: bis zu einer Spielzeit von 2 x 10 Minuten 1/2 Gebührensatz bis zu einer Spielzeit von 2 x 15 Minuten 3/4 Gebührensatz
Jeder Schiedsrichter erhält bei einer Abwesenheit von der Wohnung von mehr als 4 Stunden ein Zeitgeld von Euro 2,00 für jede weitere angebrochene Stunde Euro 0,50.
3.
Fahrkostenerstattung
a.
Bei der Benutzung der Bundesbahn die Rückfahrkarte 2. Klasse, über 50 km Zuschlag für D-Zug, eventuell Srtaßenbahn und/oder Omnibus.
b.
Bei Benutzung eines PKW ein KM-Geld von Euro 0,25, bei Anreise von zwei Schiedsrichtern in einem PKW Euro 0,30.
4.
Gebühr, Zeitgeld und Fahrtkosten stehen dem Schiedsrichter auch dann zu, wenn ohne sein Verschulden ein Spiel, zu dem er einsatzbereit erschienen ist, ausfällt. Ist der Schiedsrichter zu zwei aufeinanderfolgenden Spielen angesetzt, und fällt das zweite Spiel aus, erhält er Spielgebühren und Zeitgeld nur für das erste Spiel. Wird nur das zweite Spiel durchgeführt, erhält der Schiedsrichter Gebühren und Zeitgeld für beide Spiele.
| überbezirklich | Euro 50,00 |
| Bezirksebene Senioren | Euro 37,50 |
| Bezirksebene Jugend | Euro 25,00 |
| Seniorenmannschaft | Euro 50,00 |
| Jugendmannschaft | Euro 20,00 |
Unvorschriftsmäßige Schiedsrichterkleidung Euro 12,50
Fehlerhafte kontrolle der Teilnehmerausweise Euro 10,00